Taufe / Trauung / Segnung
Eine Taufe und auch eine kirchliche Hochzeit finden innerhalb eines Gottesdienstes statt.
Im Gottesdienst danken wir Gott für alles Gute und bitten ihn um seinen Segen und seine Hilfe, damit wir uns zur Freude, unserem Nächsten zum Wohl und ihm zur Ehre leben können.
Auch die Lieder in einem Gottesdienst drücken diesen Dank und diese Bitten aus.
Taufen feiern wir in den Sonntagsgottesdienst, also um 10.30 Uhr bzw. am 1. Sonntag im Monat um 17.30 Uhr.
Da Taufe auch Aufnahme in die Gemeinde ist, ist die Teilnahme der Gemeinde und der Öffentlichkeitscharakter für uns von Bedeutung.
Fast jeder Sonntag ist geeignet. Weil die Taufe aber in einem Gottesdienst nicht nur eine Randerscheinung sein soll, sondern für alle anwesenden Gemeindeglieder ein wichtiges Stück Tauferinnung ist, fassen wir Taufen so zusammen, dass immer nur 1 Taufgottesdienst pro Monat stattfindet.
Wer sich zuerst anmeldet, darf den Tauftermin des jeweiligen Monats frei wählen. Ungünstig sind die Abendmahlsgottesdienste, die in der Regel am 2. Sonntag im Monat stattfinden.
Die Trauung hat einen privateren Charakter und wird üblicherweise in einem gesonderten Gottesdienst am Samstag gefeiert. Die Uhrzeit kann (in Absprache mit eventuell schon vorhandenen weiteren Terminen) frei gewählt werden.
„Traufe“
Manchmal wünscht ein Paar, das bereits Kinder hat, eine „Traufe“, d.h. es wird ein Gottesdienst gefeiert, in dem die kirchliche Trauung des Paares und die Taufe des oder der Kinder gefeiert wird. Auch das ist an einem Gottesdienst an einem Samstag möglich.
Was kostet es?
Der Dienst des Pfarrers / der Pfarrerin kostet nichts.
Als Gemeindeglied haben Sie ein Recht auf diese Amtshandlungen.
Da die Taufen im Sonntagsgottesdienst stattfinden, entstehen hier keine weiteren Gebühren für Musik oder Kirchendienst. Für die Taufkerze, die jeder Täufling bei uns bekommt, bitten wir um 15.- €. Gerne können Sie stattdessen auch eine eigene Taufkerze kaufen und mitbringen.
Für den Traugottesdienst am Samstag bezahlen Sie das Honorar des Organisten/der Organistin i.H.v. 40.- €. Das Organistenhonorar entfällt, falls Sie auf die Organisation des Organisten/der Organistin durch uns verzichten und selber einen Organisten/eine Organistin mitbringen. Natürlich können Sie auch weitere Musiker/Sänger/innen für Ihren Traugottesdienst engagieren.
Für den Traugottesdienst bitten wir außerdem um eine Reinigungsgebühr i.H.v. 25.- €.
Eine Spende für die Kirchengemeinde ist keine Pflicht. Falls Sie aber etwas spenden wollen, egal in welcher Höhe, sind wir sehr dankbar!
Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare
Laut Presbyteriumsbeschluss vom Herbst 2008 werden in der Friedenskirchengemeinde Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtlicher Paare, die auf dem Standesamt eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, gefeiert.
Anmeldung
Für Trau- Tauf- oder Segnungsgottesdienste vereinbaren Sie einen Termin mit Pfrin. Claudia Kettering (Tel.: 13253)
Jede/r Christ/in gehört zu einer bestimmten Kirchengemeinde, je nach Wohnort.
Falls Sie bei uns Gemeindeglied sind, aber in einer anderen Kirchengemeinde heiraten oder ihr Kind taufen lassen möchten, ist das grundsätzlich möglich. Wenden Sie sich aber dennoch an ihr zuständiges Pfarramt , damit auch die Eintragung in die Kirchenbücher korrekt erfolgen kann.
Natürlich können auch „Auswärtige“ gemeinsamen mit ihrem zuständigen Pfarrer / Pfarrerin die Friedenskirche für Traugottesdienste nutzen.
Vor dem Trau- oder Taufgottesdienst findet immer ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt.
Bringen Sie dazu möglichst Tauf- / Konfirmationsdaten der Eltern bzw. des Brautpaares mit, für die Taufe auch eine Geburtsurkunde ihres Kinder (Meist bekommen Sie eine, die versehen ist mit dem Stempel „für kirchliche Zwecke“) und Angaben zu den Pat/inn/en.
Pate/Patin kann werden, wer einer anerkannten christlichen Religion angehört.
Bei einer evangelischen Trauung muss mindestens ein Teil des Paares der evangelischen Kirche angehören. Der Ehepartner kann einer anderen Religion oder gar keinem Glauben angehören.